Allgemeine Geschäftsbedingungen
Yunus Akkus – webinta
Molberger Str. 126, 49661 Cloppenburg
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Yunus Akkus, handelnd unter der Bezeichnung webinta (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit es sich beim Auftraggeber um ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB handelt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind keine Vertragspartner.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot des Auftragnehmers schriftlich annimmt oder die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich ablehnt.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) werden gesondert schriftlich vereinbart und vergütet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird wie folgt fällig:
- 50 % des vereinbarten Festpreises bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 50 % des vereinbarten Festpreises bei Abnahme gemäß § 5
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Arbeiten bis zum Zahlungsausgleich zu unterbrechen.
(5) Für Supportleistungen nach Projektabschluss gilt ein Stundensatz von 95 € netto zzgl. USt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen.
(3) Verzögerungen, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich vergütet.
§ 5 Abnahme
(1) Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung der Leistung schriftlich an. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder begründete Mängel schriftlich zu rügen.
(2) Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftraggeber kann lediglich Nachbesserung verlangen.
(4) Mit der Abnahme wird die Schlusszahlung fällig.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der entwickelten Software einschließlich des vollständigen Quellcodes ein.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Software zu verändern, zu erweitern und Dritten zur weiteren Nutzung zu überlassen.
(3) Vor vollständiger Zahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung der Software ist dem Auftraggeber in diesem Fall nicht gestattet.
(4) Verwendete Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf wesentliche Lizenzbeschränkungen hin.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die entwickelte Software die im Angebot beschriebene Funktionalität aufweist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme.
(3) Mängel sind schriftlich und nachvollziehbar zu beschreiben. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Kein Mangel liegt vor, wenn die Software an Systemen des Auftraggebers betrieben wird, die nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechen, oder wenn der Auftraggeber Änderungen an der Software vorgenommen hat.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Die Haftung ist auf direkte Schäden begrenzt und der Höhe nach auf 100 % der vereinbarten Nettovergütung des betreffenden Projekts. Im schlimmsten Fall erhält der Auftraggeber die gezahlte Vergütung zurück.
(3) Folgeschäden, entgangener Gewinn, Datenverluste und mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Preiskalkulationen, Abläufe und technische Unterlagen.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt für 5 Jahre nach Vertragsende.
(4) Der Auftragnehmer darf das Projekt als Referenz benennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 10 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund schriftlich außerordentlich gekündigt werden.
(2) Bei ordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber werden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz vergütet, mindestens jedoch die bereits geleistete Anzahlung.
(3) Bereits entstandene Aufwendungen, die nicht durch die Anzahlung gedeckt sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand ist Cloppenburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: 05.09.2026
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